Baulohn

Der Baulohn für das Bauhauptgewerbe und das Baunebengewerbe ist in seiner Komplexität wohl eines der schwierigsten Felder im Bereich der Entgeldsabrechnung. Mit dem erforderlichen spezifischen Wissen kümmern wir uns gemäß  § 6 Nr. 4 StBG darum.

Damit Sie die nötige Zeit für die Akquise und für Ihre Baustellen finden.

  • Besonderheiten der Sozialversicherung
  • Sommer- und Winterarbeitszeiten
  • Winterbeschäftigungsumlage
  • Saison-Kurzarbeitergeld
  • Spitzenausgleichsverfahren
  • Arbeitszeitkonten
  • Auswärtsbeschäftigung
  • Auszubildende im Baugewerbe
  • und, und, und…

Unser Team kennt sich damit aus.

Rufen Sie uns einfach an unter 02402 – 99 784 33.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.