Der Baulohn für das Bauhauptgewerbe und das Baunebengewerbe ist in seiner Komplexität wohl eines der schwierigsten Felder im Bereich der Entgeldsabrechnung. Mit dem erforderlichen spezifischen Wissen kümmern wir uns gemäß § 6 Nr. 4 StBG darum.
Damit Sie die nötige Zeit für die Akquise und für Ihre Baustellen finden.
- Besonderheiten der Sozialversicherung
- Sommer- und Winterarbeitszeiten
- Winterbeschäftigungsumlage
- Saison-Kurzarbeitergeld
- Spitzenausgleichsverfahren
- Arbeitszeitkonten
- Auswärtsbeschäftigung
- Auszubildende im Baugewerbe
- und, und, und…
Unser Team kennt sich damit aus.
Rufen Sie uns einfach an unter 02402 – 99 784 33.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.